Es gibt noch Hoffnung für (Day-)Trader:
Laut einer Frau Kristina Wogatzki vom Bundesfinanzministerium gilt ab 2021 doch keine 10.000 EUR - Grenze für die unterjährige Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen aus Termingeschäften - wozu auch CFDs zählen.
Dazu soll es noch im Laufe dieses Jahres ein klärendes Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungssteuer" geben.
Update 12.01.:
Leider wurde d…