Es gibt noch Hoffnung für (Day-)Trader:
https://www.meetingpoint-brandenburg.de/neuigkeiten/artikel/60661-Brandenburgs_Daytrader_atmen_ein_wenig_auf
Laut einer Frau Kristina Wogatzki vom Bundesfinanzministerium gilt ab 2021 doch keine 10.000 EUR - Grenze für die unterjährige Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen aus Termingeschäften - wozu auch CFDs zählen.
Dazu soll es noch im Laufe dieses Jahres ein klärendes Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungssteuer" geben.
Update 12.01.:
Leider wurde diese Aussage mittlerweile nach erneuter interner Rückfrage im Bundesfinanzministerium revidiert - siehe Update vom 10.1. auf der verlinkten Seite.
Es bleibt noch ein Fünkchen Hoffnung, dass die gesetzgebenden Verantwortlichen diesen Irrsinn bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2021 noch selbst erkennen und ändern bzw. mit einer Durchführungsverordnung o.ä. klarstellen, falls er tatsächlich nicht so gemeint sein sollte.
Spätestens jetzt sollten sowohl die CFD-Broker als auch die Derivate anbietenden Banken aufwachen, denn das DE-Geschäft würde ihnen ab 2021 wohl größtenteils wegbrechen, falls die 10.000 EUR - Grenze für die unterjährige Verlustverrechnung so bestehen bleiben sollte.
Update 13.01.:
Mittlerweile gibt es ein Antwortschreiben des Bundesfinanzministeriums auf einen Fragenkatalog von Godmode-Trader:
https://www.godmode-trader.de/artikel/die-schlimmsten-befuerchtungen-bewahrheiten-sich,8027934
Darin wird die Begrenzung der unterjährigen Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen aus Termingeschäften auf 10.000 EUR bestätigt - also der Worst Case - Fall für Trader.
Hinzu kommt außerdem, dass laut dieser Antwort des BMF ab 2021 auf alle Gewinne bei deutschen Brokern bzw. Banken unterjährig sofort die Abgeltungssteuer abgeführt wird, Verluste aber nicht mehr automatisch gegengerechnet werden. Man erhält erst am Jahresende eine Bescheinigung über die separat aufgelaufenen Verluste, die man dann bei der Steuererklärung im nächsten Jahr geltend machen kann - aber eben nur bis zu dieser neuen Grenze von 10.000 EUR, alle darüber hinaus gehenden Verluste können nur noch auf die Folgejahre vorgetragen werden.
Falls diese Neuregelungen bis 2021 nicht zurückgenommen werden, wird es wohl Jahre dauern, bis sie durch eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs oder des Verfassungsgerichts wieder gekippt werden, denn steuerlich ungerecht und somit verfassungsmäßig höchst fragwürdig sind sie auf jeden Fall.
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Ingo64« (13.01.2020, 19:40)