#6

Joerg

Wilsdruff, Deutschland

Bitte bei dieser Petition mitmachen!!!

Hallo Trader, 

es gibt eine neue Petition zum Thema Versteuerung der Gewinne und Verluste von Termingeschäften. 

"Mit der Petition wird gefordert, dass die Änderung in § 20 Absatz 6 EStG nach Satz 4 hinzugefügten Sätze , durch die ab 2021 realisierte Verluste aus Termingeschäften nur noch mit gleichartigen Gewinnen und nur noch bis maximal 20.000 Euro jährlich steuersparend verrechnet werden, rückgängig gemacht wird."

Weiter Informationen dazu und die Teilnahme findet ihr unter https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2021/_06/_06/Petition_124097.html  


Beste Grüße und viele Gute Trades - Jörg


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Joerg« (03.08.2021, 11:28)
#5

Joerg

Wilsdruff, Deutschland

Um das steuerliche Damoklesschwert wieder mal in Erinnerung zu rufen:

https://www.openpetition.de/petition/online/initiative-ruecknahme-der-steuerlichen-benachteiligungen-privater-anleger
… aktuell sind erst 35% des Quorums dieser Petition erreicht - also bitte unterschreiben, wer es noch nicht getan hat

https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1317120-1-10/tradings-steuerregel
… die wohl derzeit aktuellste und meistgelesene Diskussion zum Thema

 

Und noch eine Ergänzung zu dem Thema.


Beste Grüße und viele Gute Trades - Jörg

#4

Joerg

Wilsdruff, Deutschland

Um das steuerliche Damoklesschwert wieder mal in Erinnerung zu rufen:

https://www.openpetition.de/petition/online/initiative-ruecknahme-der-steuerlichen-benachteiligungen-privater-anleger
… aktuell sind erst 35% des Quorums dieser Petition erreicht - also bitte unterschreiben, wer es noch nicht getan hat

https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1317120-1-10/tradings-steuerregel
… die wohl derzeit aktuellste und meistgelesene Diskussion zum Thema

 

 

Danke Ingo, 

das sollte viele Interessieren. Als Ergänzung hier noch ein kleines Video welches das ganze etwas vereinfacht erklärt und eine kleine Lösung vorstellt. 


Beste Grüße und viele Gute Trades - Jörg


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Joerg« (04.03.2020, 20:47)
#3

Ingo64

Dresden, Deutschland

Um das steuerliche Damoklesschwert wieder mal in Erinnerung zu rufen:

https://www.openpetition.de/petition/online/initiative-ruecknahme-der-steuerlichen-benachteiligungen-privater-anleger
… aktuell sind erst 35% des Quorums dieser Petition erreicht - also bitte unterschreiben, wer es noch nicht getan hat

https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1317120-1-10/tradings-steuerregel
… die wohl derzeit aktuellste und meistgelesene Diskussion zum Thema

 

 


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal bearbeitet, zuletzt von »Ingo64« (04.03.2020, 16:50)
#2

Ingo64

Dresden, Deutschland

Es gibt noch Hoffnung für (Day-)Trader:

https://www.meetingpoint-brandenburg.de/neuigkeiten/artikel/60661-Brandenburgs_Daytrader_atmen_ein_wenig_auf

Laut einer Frau Kristina Wogatzki vom Bundesfinanzministerium gilt ab 2021 doch keine 10.000 EUR - Grenze für die unterjährige Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen aus Termingeschäften - wozu auch CFDs zählen.
Dazu soll es noch im Laufe dieses Jahres ein klärendes Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungssteuer" geben.

 

Update 12.01.:

Leider wurde diese Aussage mittlerweile nach erneuter interner Rückfrage im Bundesfinanzministerium revidiert - siehe Update vom 10.1. auf der verlinkten Seite.

Es bleibt noch ein Fünkchen Hoffnung, dass die gesetzgebenden Verantwortlichen diesen Irrsinn bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2021 noch selbst erkennen und ändern bzw. mit einer Durchführungsverordnung o.ä. klarstellen, falls er tatsächlich nicht so gemeint sein sollte.

Spätestens jetzt sollten sowohl die CFD-Broker als auch die Derivate anbietenden Banken aufwachen, denn das DE-Geschäft würde ihnen ab 2021 wohl größtenteils wegbrechen, falls die 10.000 EUR - Grenze für die unterjährige Verlustverrechnung so bestehen bleiben sollte.

 

Update 13.01.:

Mittlerweile gibt es ein Antwortschreiben des Bundesfinanzministeriums auf einen Fragenkatalog von Godmode-Trader:

https://www.godmode-trader.de/artikel/die-schlimmsten-befuerchtungen-bewahrheiten-sich,8027934

Darin wird die Begrenzung der unterjährigen Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen aus Termingeschäften auf 10.000 EUR bestätigt - also der Worst Case - Fall für Trader.

Hinzu kommt außerdem, dass laut dieser Antwort des BMF ab 2021 auf alle Gewinne bei deutschen Brokern bzw. Banken unterjährig sofort die Abgeltungssteuer abgeführt wird, Verluste aber nicht mehr automatisch gegengerechnet werden. Man erhält erst am Jahresende eine Bescheinigung über die separat aufgelaufenen Verluste, die man dann bei der Steuererklärung im nächsten Jahr geltend machen kann - aber eben nur bis zu dieser neuen Grenze von 10.000 EUR, alle darüber hinaus gehenden Verluste können nur noch auf die Folgejahre vorgetragen werden.

Falls diese Neuregelungen bis 2021 nicht zurückgenommen werden, wird es wohl Jahre dauern, bis sie durch eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesfinanzhofs oder des Verfassungsgerichts wieder gekippt werden, denn steuerlich ungerecht und somit verfassungsmäßig höchst fragwürdig sind sie auf jeden Fall.


Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal bearbeitet, zuletzt von »Ingo64« (13.01.2020, 19:40)
#1

Sven

Dresden, Deutschland

Neues vom Sparbuch-Minister

Der ein oder andere wird wahrscheinlich schon darüber gestolpert sein. Unser Finanzminister hat zum Jahresende 2019 noch eine ganz besondere Überraschungs-Rakete für Kleinaleger und Trader aus dem Hut gezaubert. So kann es passieren, dass ihr auch auf Verluste Steuern zahlt.

Wer es genauer nachlesen will, kann es hier tun oder sich mal bei juutuup umschauen. Dort findet man einige Erklärvideos zum neusten Unfug aus der Politik.

Und wer seinen Unmut ausdrücken will, der trägt sich bitte auf folgender Seite ein https://www.dsw-info.de/steuerirrsinn/


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