Wie ich bereits vermutet habe, wurde der Beschluss um weitere 3 Monate verlängert.
Die ESMA (Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde) gab dies in 2 Mitteilungen bekannt:
ESMA Mitteilung vom 28. September 2018 zur Verlängerung der Beschränkungen für Differenzgeschäft (CFDs)
ESMA Mitteilung vom 1. Oktober 2018 zur Verlängerung des Verbot binärer Optionen
Zusammengefasst:
Für Binäre Optionen gilt das Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs binärer Optionen an Kleinanleger ab 02. Oktober 2018 für weitere 3 Monate.
Für Differenzgeschäfte (CFD) gilt die Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von CFD an Kleinanleger ab 1. November 2018 für weitere 3 Monate.
Der Beschluss betrifft den Schutz der Kleinanleger. Für natürliche Personen sowie Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte gilt das Kleinanlegerschutzgesetz vom 3. Juli 2015.
Ich aktualisiere meinen Artikel "ESMA und der Schutz der Kleinanleger", sobald ich neue Informationen habe.
Hinweis: Der CFD -Handel ist weiterhin für Kleinanleger möglich und bietet gute Gewinnchancen. Vorausgesetzt der richtigen Vorgehensweise. Es gilt dabei einiges zu beachten.