#5

DorisR

Deutschland

Wie ich bereits vermutet habe, wurde der Beschluss um weitere 3 Monate verlängert.

Die ESMA (Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde) gab dies in 2 Mitteilungen bekannt:
ESMA Mitteilung vom 28. September 2018 zur Verlängerung der Beschränkungen für Differenzgeschäft (CFDs)

ESMA Mitteilung vom 1. Oktober 2018 zur Verlängerung des Verbot binärer Optionen

Zusammengefasst:
Für Binäre Optionen gilt das Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs binärer Optionen an Kleinanleger ab 02. Oktober 2018 für weitere 3 Monate.
Für Differenzgeschäfte (CFD) gilt die Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von CFD an Kleinanleger ab 1. November 2018 für weitere 3 Monate.

Der Beschluss betrifft den Schutz der Kleinanleger. Für natürliche Personen sowie Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte gilt das Kleinanlegerschutzgesetz vom 3. Juli 2015.

Ich aktualisiere meinen Artikel "ESMA und der Schutz der Kleinanleger", sobald ich neue Informationen habe.

Hinweis: Der CFD -Handel ist weiterhin für Kleinanleger möglich und bietet gute Gewinnchancen. Vorausgesetzt der richtigen Vorgehensweise. Es gilt dabei einiges zu beachten.

#4

Alfine

Deutschland

Danke @DorisR Dann warte ich nochmal ab. Falls Du irgendwelche Informationen findest, wäre es echt nett, wenn Du sie hier posten könntest. Natürlich werde ich das auch tun, sobald ich Informationen finde. 

#3

DorisR

Deutschland

Weiss jemand, wie hier der aktuelle Stand ist? Irgendwie finde ich nichts. 

Es ist noch nichts neues offizielles veröffentlicht worden.

Der Beschluss vom 1. Juni ist befristet.

Das Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs binärer Optionen an Kleinanleger galt 3 Monate (02. Juli bis 01. Oktober 2018)

Die Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von CFD an Kleinanleger gilt 3 Monate (1. August bis 31. Oktober 2018)

Der Beschluss war notwendig und ein „Schuss vor dem Bug“ für die Anbieter dieser Finanzprodukte. Jetzt werden sicherlich Auswertungen getroffen wie dieser Beschluss umgesetzt wurde und ob die erwarteten Ergebnisse eingetreten sind. Das wird eine Weile dauern. Es wird auch wichtig sein, wie sich die Anbieter jetzt nach diesen 3 Monaten verhalten.

Nach der Auswertung gibt es verschiedenen mögliche Folgen. Entweder wird der Inhalt des Beschlusses nachgebessert (verschärft oder gemildert) und ein neuer Beschluss gefasst oder das Ganze wird für einen Vorschlag für eine dauerhafte Verordnung der Europäischen Finanzaufsichtssystem genutzt oder ….

Da ist jetzt die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) gefordert. Nur Geduld, wir werden es rechtzeitig erfahren ...

#2

Alfine

Deutschland

Weiss jemand, wie hier der aktuelle Stand ist? Irgendwie finde ich nichts. 

#1

DorisR

Deutschland

In der Pressemitteilung der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) vom 1. Juni sind die genauen Termine und Beschlüsse, die zum Schutz von Kleinanlegern ein Verbot binärer Optionen und Beschränkungen für Differenzgeschäft (CFD) erlassen wurden, bekannt gegeben.

Seit 2. Juli 2018 gilt das Verbot der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs binärer Optionen an Kleinanleger, vorerst für einen Zeitraum von 3 Monaten.

Ab 1. August 2018 gilt für Differenzgeschäfte (CFD) die Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von CFD an Kleinanleger. Diese Beschränkung umfasst mehrere Maßnahmen: Hebel-Obergrenzen (Leverage-Limits) bei der Eröffnung von Positionen; Margin-Glasttstellungsvorschrift (Margin-Close-out) auf Einzelkontobasis; Negativsaldoschutz auf Einzelkontobasis; Unterbindung des Einsatzes von Anreizen durch CFD-Anbieter und firmenspezifische standardisierte Risikowarnungen. Ebenfalls vorerst für einen Zeitraum von 3 Monaten.

Quelle des Beschlusses zum Nachlesen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018X0601(02)&from=DE

Da der Beschluss auch den Handel von CFDs betrifft, habe ich mir das ganze genauer angesehen. Es wird ja viel im Netz darüber geschrieben und manchmal sogar etwas Panik verbreitet.

Wer sich genauer mit den Hintergründen beschäftigt, wird besser verstehen warum der Beschluss notwendig wurde. In meinem Artikel „ESMA und der Schutz der Kleinanleger" habe ich einiges dazu geschrieben. In der Webinaraufzeichnung (am Ende des Artikels) habe ich ausführlicher zu den Hintergründen berichtet.

Wer jetzt auf die Idee kommt, einfach den Status Kleinanleger in den Status professionelle Anleger zu wechseln (wird ja momentan von einigen Brokern verstärkt angeboten), sollte sich diesen Schritt sehr gut überlegen. 1. muss der Anleger dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen und 2. sollte sich der Anleger nicht von Gier und Ungeduld leiten lassen.

Ich persönlich finde den Beschluss gut und es ändert sich in meinem Handel nichts wesentliches. Die Risikobehandlung ist schon immer ein wesentlicher Punkt in meiner Tradeplanung.

Hinweis: Jeder der am Finanzmarkt handelt, sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein und rechnen können.

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